| Unfallversicherung bei Makler24 |
Was leistet eine Unfallversicherung nicht?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten u.a. folgende Ereignisse:
Unfälle durch Geistes- oder Bewußtseinsstörungen auch verursacht
durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder
andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis
verursacht.)
Unfälle die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung einer
Straftat erleidet;
Unfälle die mittel- oder unmittellbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
verursacht werden;
Unfälle die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor, Motorseglern,
Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen entstehen;
Unfälle die dadurch entstehen, daß der Versicherte an Fahrtveranstaltungen
teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
ankommt;
Gesundheitsschädigung durch Strahlen;
Unfälle die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht werden;
Gesundheitschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der
Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen läßt.
(Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis notwendig.)
Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine Unfallverletzung in den Körper)
Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe;
Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes
Unfallereignis verursacht)
Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen;
Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen;
28.12.2003
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