| Unfallversicherung bei Makler24 |
In der privaten Unfallversicherung sind Art und Höhe der Versicherungsformen
in weitem Rahmen der freien Vereinbarung der Vertragspartner überlassen.
Einige Regeln über das Verhältnis der Versicherungssummen und Besonderheiten
bei sehr hohen Summen sind jedoch zu beachten.
So müssen die Versicherungssummen den wirtschaftlichen Verhältnissen
-vor allem dem Einkommen- des Versicherungsnehmers angemessen sein.
Damit die Unfallversicherung mit der Inflation Schritt halten kann und somit
angemessen bleibt, wird sie in der Regel als dynamische Unfallversicherung
abgeschlossen.
Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf im Leistungsfall ist die
vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen
im Antrag.
Pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke sind nicht versicherbar.
Bei Abschluß einer Unfallversicherung haben Sie drei Möglichkeiten
die Invalidität abzusichern.
Man unterscheidet:
Linear-Tarif
Je nach Invaliditätsgrad wird die entsprechende Leistung aus der Versicherungssumme
erbracht.
Mehrleistungs-Tarif
In der Regel verdoppelt, bzw. verdreifacht sich die Invaliditätsleistung
ab einem Grad von 70 % bzw. 90 %.
Progressions-Tarif
Bei Tarifen mit Progession steigt die Leistung meist ab 26 % Invalidität überproportional
an.
Je nach gewählter Progressionsstufe wird bei Vollinvalidität eine
Entschädigungsleistung zwischen 225 % und 1000 % der vereinbarten Invaliditätssumme
erbracht.
Holen Sie vor Abschluß einer Unfallversicherung immer mehrere Angebote
ein, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind.
Schließen Sie nur Jahresverträge ab damit Sie die Möglichkeit
haben jährlich Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen um eventuell
zu einen günstigeren Anbieter wechseln zu können.
Vereinbaren Sie jährliche Zahlungsweise, da Ihnen bei halbjährlicher,
vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag
berechnet wird.
28.12.2003
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